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          Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks

          Stand: 1/2019 - empfohlen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn

           

          1. Geltung der Geschäftsbedingungen
          Wir arbeiten
          ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
          Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind
          für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
          widersprechen.

           

          2. Vertragsabschluss, vereinbarte Eigenschaften

          1. Verträge über die Lieferung von Waren durch uns kommen spätestens dadurch zustande, dass wir sie ausliefern.
          2. Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen
            Beschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, es sei denn,
            sie werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

          3. Liefervorbehalt, Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang beim Versendungskauf

          1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bei uns bestellte Waren
            und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz des
            vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages und trotz
            nachweislicher Bemühungen um Bezug vom Lieferanten der Liefergegenstand
            nicht zu erhalten ist.
          2. Ist die Nichteinhaltung einer für von uns zu liefernde Ware
            vereinbarten Lieferzeit oder eines Fertigstellungstermins für von uns
            auszuführende Werkleistungen auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
            unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende
            Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw.
            Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn wir
            uns bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befinden. Dauert das
            Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl wir als auch der
            Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende
            Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
          3. Wir werden den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich
            unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen
            des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
          4. Erbringen wir Werkleistungen an einem Fahrzeug des Kunden, sind wir
            auch im Fall einer von uns zu vertretenden Verzögerung der Ausführung
            nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Das Recht des Kunden,
            die Kosten für ein selbst beschafftes Ersatzfahrzeug erstattet zu
            verlangen, bleibt unberührt.

          Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten
          für Verträge über die Lieferung von Waren zusätzlich die nachfolgenden
          Bestimmungen:

          5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen
          zu erbringen, es sei denn, dass dem Kunden Teillieferungen nicht
          zumutbar sind. Sind Teillieferungen erbracht, gelten die Regelungen zum
          Verzug in Absatz 2 nur hinsichtlich der noch nicht erbrachten Lieferung.

          6. Mit der Übergabe an das
          Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Wir werden mit
          der Übergabe an das Transportunternehmen von der Leistungspflicht frei.
          Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch,
          wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z. B.
          Transportkosten oder Anlieferung, übernommen haben.

           

          4. Preisbestandteile, Fälligkeit, Abnahme, Kostenvoranschlag, Mahnkosten

          1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen
            Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Betriebssitz. Für Waren, die der
            Kunde nicht persönlich an unserem Betriebssitz abholt, kommen Kosten für
            Verpackung und Versand hinzu.
          2. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein
            Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen
            weiterzugeben, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder
            Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des
            ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom
            Vertrag berechtigt.
          3. Kaufpreise für von uns gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig.
          4. Führen wir Werkleistungen aus, ist der Kunde zur Abnahme des
            Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die
            Fertigstellung informieren. Das Recht des Kunden, die Abnahme wegen
            nicht im wesentlichen mangelfreier Leistung zu verweigern, bleibt
            unberührt. Die Abnahme erfolgt an unserem Betriebssitz, soweit nicht
            ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
          5. Erstellen wir auf Verlangen des Kunden einen Kostenvoranschlag, der
            die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der
            Mehrwertsteuer enthält, ist der Kostenvoranschlag für eine nachfolgende
            Reparatur insoweit verbindlich, als Abweichungen von nicht mehr als 10 %
            von den im Kostenvoranschlag ermittelten Reparaturkosten zulässig sind.
            Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, sind wir berechtigt, die
            Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung zu stellen.
          6. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeit, sind wir
            berechtigt, die Forderung anzumahnen und je Mahnung pauschal Mahnkosten
            in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen.

          5. Eigentumsvorbehalt

          1. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

          Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

          2. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur
          Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
          zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne
          oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
          wurden und der Saldo gezogen wurde.

          3. Für den Fall der Veräußerung von uns
          gelieferter Ware tritt der Kunde seinen Anspruch aus der
          Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten
          sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger
          Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages,
          der dem in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

          4. Verbindet der Kunde von uns gelieferte
          Ware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er seine
          Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen
          Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des
          Liefergegenstandes zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der
          Verbindung an uns ab.

          5. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden
          Vollstreckungszugriff auf in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware
          sowie Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.
          Dasselbe gilt für einen Wechsel des Besitzes an der Ware sowie einen
          Wechsel des Aufbewahrungsorts der Ware.

           

          6. Sachmängelhaftung
          Die Haftung für Sachmängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen:

          1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl
            Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
            Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
            Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
            dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
          2. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn
            Mängel, Nutzungsbeeinträchtigungen oder Schäden darauf zurückzuführen
            sind, dass

          a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

          b) die Fabriknummer, das
          Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte
          Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich
          gemacht worden sind,

          c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

          d) Reifen einer vorschriftswidrigen
          Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für
          die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten
          Fahrgeschwindigkeit,

          e) Reifen nach Montage durch unrichtige
          Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf
          (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

          f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,

          g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

          h) bei einem Radwechsel die Radmuttern
          oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden,
          vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese
          Notwendigkeit hingewiesen,

          i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

          j) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,

          k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit
          gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne
          Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
          (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

           

          3. Für die Sachmängelhaftung gelten folgende Verjährungsfristen:

          • 2 Jahre ab der Ablieferung beim Kunden bei der Lieferung neuer Ware
          • 2 Jahre ab der Abnahme durch den Kunden bei der Erbringung von Werkleistungen
          • 1 Jahr ab der Ablieferung beim Kunden bei der Lieferung
            runderneuerter Pkw-Reifen und runderneuerter Lkw-Reifen sowie sonstiger
            gebrauchter Ware.

          Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

          4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
          gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
          kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

          5. Wir sind berechtigt, bei der Ersatzlieferungen von Reifen
          Wertersatz nach Maßgabe des Abnutzungsgrads des zurückgegebenen Reifens
          zu verlangen.

          6. Abweichend von den Fristen in Absatz 3 gilt in allen Fällen eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

           

          7. Haftungsbeschränkungen

          1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
            nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem
            Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
            der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
            Vertragspflichten oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen
            oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
            übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
            wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
            vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind
            solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde
            vertrauen darf.
          2. Unsere Haftung für Ertragsausfallschäden ist ausgeschlossen, wenn
            die Verzögerung darauf beruht, dass trotz nachweislich rechtzeitiger
            Bestellung und trotz nachweislicher Bemühung um rechtzeitigen Bezug die
            Ware nicht rechtzeitig vom Lieferanten zu erhalten ist.

          8. Streitschlichtung

          1. Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
            Schiedsstelle für den Reifenfachhandel und das Vulkaniseur-Handwerk beim

          Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)

          Franz-Lohe-Straße 19

          53129 Bonn

          Website: www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/brv-schiedsstelle/

           

          2.Wir sind bereit, an einem
          Streitbeilegungsverfahren im Sinne des
          Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vor dieser
          Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

           

          9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

          Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

          1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
          2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.
          3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.





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