Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks
Stand: 1/2019 - empfohlen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten
ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind
für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
2. Vertragsabschluss, vereinbarte Eigenschaften
- Verträge über die Lieferung von Waren durch uns kommen spätestens dadurch zustande, dass wir sie ausliefern.
- Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen
Beschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, es sei denn,
sie werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
3. Liefervorbehalt, Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang beim Versendungskauf
- Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bei uns bestellte Waren
und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz des
vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages und trotz
nachweislicher Bemühungen um Bezug vom Lieferanten der Liefergegenstand
nicht zu erhalten ist. - Ist die Nichteinhaltung einer für von uns zu liefernde Ware
vereinbarten Lieferzeit oder eines Fertigstellungstermins für von uns
auszuführende Werkleistungen auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw.
Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn wir
uns bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befinden. Dauert das
Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl wir als auch der
Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende
Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. - Wir werden den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich
unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen
des Kunden unverzüglich zurückerstatten. - Erbringen wir Werkleistungen an einem Fahrzeug des Kunden, sind wir
auch im Fall einer von uns zu vertretenden Verzögerung der Ausführung
nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Das Recht des Kunden,
die Kosten für ein selbst beschafftes Ersatzfahrzeug erstattet zu
verlangen, bleibt unberührt.
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten
für Verträge über die Lieferung von Waren zusätzlich die nachfolgenden
Bestimmungen:
5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen
zu erbringen, es sei denn, dass dem Kunden Teillieferungen nicht
zumutbar sind. Sind Teillieferungen erbracht, gelten die Regelungen zum
Verzug in Absatz 2 nur hinsichtlich der noch nicht erbrachten Lieferung.
6. Mit der Übergabe an das
Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Wir werden mit
der Übergabe an das Transportunternehmen von der Leistungspflicht frei.
Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z. B.
Transportkosten oder Anlieferung, übernommen haben.
4. Preisbestandteile, Fälligkeit, Abnahme, Kostenvoranschlag, Mahnkosten
- Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Betriebssitz. Für Waren, die der
Kunde nicht persönlich an unserem Betriebssitz abholt, kommen Kosten für
Verpackung und Versand hinzu. - Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein
Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen
weiterzugeben, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder
Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des
ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. - Kaufpreise für von uns gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig.
- Führen wir Werkleistungen aus, ist der Kunde zur Abnahme des
Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die
Fertigstellung informieren. Das Recht des Kunden, die Abnahme wegen
nicht im wesentlichen mangelfreier Leistung zu verweigern, bleibt
unberührt. Die Abnahme erfolgt an unserem Betriebssitz, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. - Erstellen wir auf Verlangen des Kunden einen Kostenvoranschlag, der
die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der
Mehrwertsteuer enthält, ist der Kostenvoranschlag für eine nachfolgende
Reparatur insoweit verbindlich, als Abweichungen von nicht mehr als 10 %
von den im Kostenvoranschlag ermittelten Reparaturkosten zulässig sind.
Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, sind wir berechtigt, die
Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung zu stellen. - Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeit, sind wir
berechtigt, die Forderung anzumahnen und je Mahnung pauschal Mahnkosten
in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
- Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:
2. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen wurde.
3. Für den Fall der Veräußerung von uns
gelieferter Ware tritt der Kunde seinen Anspruch aus der
Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten
sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger
Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages,
der dem in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
4. Verbindet der Kunde von uns gelieferte
Ware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er seine
Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen
Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des
Liefergegenstandes zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der
Verbindung an uns ab.
5. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden
Vollstreckungszugriff auf in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware
sowie Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für einen Wechsel des Besitzes an der Ware sowie einen
Wechsel des Aufbewahrungsorts der Ware.
6. Sachmängelhaftung
Die Haftung für Sachmängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. - Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn
Mängel, Nutzungsbeeinträchtigungen oder Schäden darauf zurückzuführen
sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das
Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte
Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich
gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen
Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für
die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten
Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige
Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf
(z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern
oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden,
vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese
Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit
gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne
Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
(Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
3. Für die Sachmängelhaftung gelten folgende Verjährungsfristen:
- 2 Jahre ab der Ablieferung beim Kunden bei der Lieferung neuer Ware
- 2 Jahre ab der Abnahme durch den Kunden bei der Erbringung von Werkleistungen
- 1 Jahr ab der Ablieferung beim Kunden bei der Lieferung
runderneuerter Pkw-Reifen und runderneuerter Lkw-Reifen sowie sonstiger
gebrauchter Ware.
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
5. Wir sind berechtigt, bei der Ersatzlieferungen von Reifen
Wertersatz nach Maßgabe des Abnutzungsgrads des zurückgegebenen Reifens
zu verlangen.
6. Abweichend von den Fristen in Absatz 3 gilt in allen Fällen eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
7. Haftungsbeschränkungen
- Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde
vertrauen darf. - Unsere Haftung für Ertragsausfallschäden ist ausgeschlossen, wenn
die Verzögerung darauf beruht, dass trotz nachweislich rechtzeitiger
Bestellung und trotz nachweislicher Bemühung um rechtzeitigen Bezug die
Ware nicht rechtzeitig vom Lieferanten zu erhalten ist.
8. Streitschlichtung
- Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Schiedsstelle für den Reifenfachhandel und das Vulkaniseur-Handwerk beim
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)
Franz-Lohe-Straße 19
53129 Bonn
Website: www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/brv-schiedsstelle/
2.Wir sind bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vor dieser
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.